Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Robert Mohr Zentralschmierung, Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Robert Mohr, Eisenwerkstr. 24, 58332 Schwelm, Tel: 0 23 36 - 47 46 837, Fax: 023 36 -- 47 43 495 , info@mohr-zentralschmierung.de

§ 1 Geltungsbereich
Für den gewerblichen Kunden, welcher über das Internet auf unseren Internetauftritt zugreift, gelten zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Kunden (siehe §2 dieser AGB`s) die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 2 Vertragsschluss
Bei Absendung eines Kaufwunsches über die Webseite wird vom Gewerbetreibenden (Definition Gewerbetreibende gemäß § 14 BGB, §1 Abs.2 HGB und § 15 II EStG) ein Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben. Nach Empfang des Angebotes erhält der Kunde per E-Mail durch uns eine schriftliche Bestätigung / Angebotsannahme. Nur mit dieser schriftlichen Bestätigung, welche dem Kunden auf Wunsch auch postalisch zugesandt werden kann (Diesen Wunsch bitte per Mail, Fax oder Telefon an uns richten),  kommt der Vertrag zustande. Sollten die publizierten Daten der Waren und die Anfrage durch den Kunden nicht übereinstimmen, so wird der Kunde auf mögliche Fehler zu den Angaben auf unseren Internetseiten bezüglich unseres Sortiments ggf. gesondert hingewiesen und es wird ein entsprechendes Gegenangebot unterbreitet. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 S.1 BGB. Wenn wir die bestellte Ware übersenden, bzw. der Kunde Vorkasse leistet, kommt der Vertrag zustande. Bei der Zahlungsart Vorkasse gilt die Annahme des Vertrages zu dem Zeitpunkt der Zahlung durch den Kunden. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Anfrage, ist der Vertrag bindend.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Verkaufspreise ausschließlich bei Bestellungen über unserem Online-Shop garantiert werden können.
§ 3) Lieferung, Versandkosten, Gefahrübergang
Der Käufer hat Beschädigungen oder Fehlmengen sofort bei Anlieferung der Ware auf dem Lieferschein zu vermerken und sich vom Frachtführer quittieren zu lassen. Nicht quittierte Beschädigungen oder Fehlmengen, auch bei Annahme unter Vorbehalt, werden vom Verkäufer bzw. von Versicherungen nicht anerkannt. Sonstige Mängelrügen müssen unverzüglich unter genauer Beschreibung erhoben werden und innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Empfang der Ware durch Einschreibebrief beim Lieferanten eingehen. Werden die Mängelrügen vom Lieferanten als berechtigt anerkannt oder gerichtlich als begründet festgestellt, so hat der Lieferant die Wahl, entweder die mangelhafte Ware innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzubessern oder dem Käufer gegen Rückgabe der beanstandeten Ware ein Ersatzstück zu liefern oder dem Käufer einen dem Mangel entsprechenden Preisnachlass zu gewähren. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Kommen wir unserer Mängelbesichtigungspflicht durch Nachbesserung oder Neulieferung schuldhaft nicht nach, so kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, er ist seinen Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht nachgekommen. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Sämtliche Ansprüche gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrübergang auf den Käufer. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung nach unserer Preisliste gültigen Preise. Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben wie z. B. Zölle, Steuern oder Gebühren eingeführt oder erhöht, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen

§ 4) Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftigen entsprechenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Sachforderung. Wechselzahlungen gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels bestehen bleibt. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns übergehen. Der Weiterveräußerung steht der Einbau in oder an Gebäuden gleich. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen von uns nicht gelieferten Sachen veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe der in unseren Rechnungen genannten Werte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von unserem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. Auf unser Verlangen hin ist er verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung an uns bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einen anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt, das Betriebsgelände des Käufers zu betreten und die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber. Der Verwertungserlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss wird ihm ausgezahlt. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Der Verkäufer muss die ihm zustehenden Sicherungen seiner Wahl insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder die abgetretenen Forderungen gepfändet oder beschlagnahmt, so ist der Käufer verpflichtet, die Rechte des Lieferanten vorläufig wahrzunehmen und ihn zu benachrichtigen. Der Käufer trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen des Lieferanten vorzuschießen.

§ 5) Gewährleistung für gebrauchte Ware
Ist der Kunde Unternehmer, ist die Gewährleistung für gebrauchte Ware ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, bleiben die Regelungen des HGB unberührt.

§ 6) Lieferung von Waren
Die Webseite und die dort publizierten, bildlich dargestellten Waren der Firma Robert Mohr, Adresse siehe oben, richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende (Definition Gewerbetreibende gemäß § 14 BGB, §1 Abs.2 HGB und § 15 II EStG). Ein Kaufvertrag sowie Verkauf von Waren an Privatpersonen und somit Nichtgewerbetreibende gemäß §13 BGB ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme von Ware ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vertriebsmitarbeiter möglich. Eine Rücknahme von Waren ist zeitlich auf 8 Werktage (Mo-Fr.) nach Lieferung (es zählt das Datum des Lieferscheines) begrenzt. Warensendungen, welche älter als die angegebenen 8 Werktage sind, werden durch Robert Mohr an den Kunden kostenpflichtig retouniert. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebensowenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Die Verjährung der Sachmängelansprüche richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz. Offene Mängel hat der Partner unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Partner oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Partners mit Erstattung der ihm entstandenen angemessenen Kosten abgegolten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Auch wenn eine kalendermäßig bestimmte Lieferzeit vereinbart ist, liegt noch kein Fixhandelsgeschäft im Sinne von § 376 Abs. 1 HGB vor. Hierfür bedarf es zusätzlich der Einigung der Vertragspartner darüber.

§ 7) Datenschutzhinweis
Als die nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Stelle versichern wir Ihnen, dass die Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Unternehmen zum Schutze Ihrer personenbezogenen Daten immer in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und übrigen gesetzlichen Regelungen erfolgt.Im Rahmen des Ablaufes fragen wir mit dem Kundendaten-Formular verschiedene personenbezogene Daten von Ihnen ab, die Sie durch das Absenden Ihrer Anfrage zusammen mit den übrigen Daten der Anfrage an uns übermitteln. Wir erheben dementsprechend ausschließlich die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten. Diese Erhebung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke im Rahmen des geschlossenen Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. das mit der Lieferung beauftragte Logistik-Unternehmen und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut. In den Fällen der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. Mit der Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten und der Akzeptanz dieser Datenschutzerklärung erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend der vorgenannten Datenschutzerklärung einverstanden. Sie haben das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sofern die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis Ihrerseits selbstverständlich berichtigt. Sie haben ferner das Recht, Ihre Einwilligung in die Speicherung der zu Ihrer Personen gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung der betreffenden personenbezogenen Daten.

§ 8) Verschiedenes
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht unseres Geschäftssitzes soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Partners gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Wurde eine wesentliche Vertragspflicht durch uns verletzt, haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

§ 9) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die den rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt und dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.